Blizzard verliert Rechtsstreit und muss die AGB ändern

Blizzard verliert Rechtsstreit und muss die AGB ändern



Blizzard Entertainment muss seine AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen) ändern. Dies hat nun das Landesgericht Berlin bestätigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte eine Klage gegen Blizzard eingereicht und dabei neun Punkteaus den AGB


Blizzard Entertainment muss seine AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen) ändern. Dies hat nun das Landesgericht Berlin bestätigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte eine Klage gegen Blizzard eingereicht und dabei neun Punkteaus den AGB beanstandet.


So darf Blizzard nun nicht mehr den Zugang zum Spiel wegen einerfehlgeschlagenen Kreditkartenabbuchung ohne Ankündigung sperren. Vorher müssen nun entsprechende Mahnungen und Hinweise erfolgen. Das gleiche gilt auch für die fehlgeschlagene Abbuchung von einem Konto via ELV.

Des Weiteren wurde beanstandet, dass das Kündigungsrecht der Kunden bisher selbst nach einem Totalausfall des Online-Spiels stark eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen war.

Zitat: “So sollte nach den Nutzungsbedingungen von Blizzard Entertainment ein Spieler nur dann kündigen dürfen, wenn der Service mehr als 72 Stunden in Folge ausgesetzt oder unterbrochen wurde – wenn ein Ausfall vorher angekündigt wurde, entfiel das Kündigungsrecht sogar ganz, unabhängig von der Dauer. Selbst wenn der Telekommunikationsbetreiber für den Ausfall verantwortlich war, wurde eine Kündigung in diesen Fällen ausgeschlossen.“.


Für unzulässig wurde auch eine Klausel erklärt, die besagte, dass Blizzard jederzeitdie Nutzungsbedingungen, Leistungen und Preise nahezu beliebig ändern kann. Beispielsweise sollte die Einführung neuer Gebühren zulässig sein, wenn dies zur Verbesserung des Spielerlebnisses nützlich erschiene.

In allen neun Punkten wurde der Klage statt gegeben und Blizzard hat die AGB mittlerweile entsprechend angepasst.

Quelle: Website der Verbraucherzentrale

http://www.ihl-gilneas.de/inde…muss-die-AGB-%C3%A4ndern/