23
Mai
Blizzard verliert Rechtsstreit und muss die AGB ändern
Blizzard Entertainment muss seine AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen) ändern. Dies hat nun das Landesgericht Berlin bestätigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte eine Klage gegen Blizzard eingereicht und dabei neun Punkteaus den AGB
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Blizzard Entertainment muss seine AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen) ändern. Dies hat nun das Landesgericht Berlin bestätigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte eine Klage gegen Blizzard eingereicht und dabei neun Punkteaus den AGB beanstandet.
![](http://wow.gamona.de/wp-content/plugins/gamtags_pro/%24static/image/15c/85f/21c-11a/fda78b36066e3c75d3bb706428ca8184.png)
So darf Blizzard nun nicht mehr den Zugang zum Spiel wegen einerfehlgeschlagenen Kreditkartenabbuchung ohne Ankündigung sperren. Vorher müssen nun entsprechende Mahnungen und Hinweise erfolgen. Das gleiche gilt auch für die fehlgeschlagene Abbuchung von einem Konto via ELV.
Des Weiteren wurde beanstandet, dass das Kündigungsrecht der Kunden bisher selbst nach einem Totalausfall des Online-Spiels stark eingeschränkt oder sogar
… ![](http://wow.gamona.de/wp-content/plugins/gamtags_pro/%24static/image/15c/85f/21c-11a/fda78b36066e3c75d3bb706428ca8184.png)
So darf Blizzard nun nicht mehr den Zugang zum Spiel wegen einerfehlgeschlagenen Kreditkartenabbuchung ohne Ankündigung sperren. Vorher müssen nun entsprechende Mahnungen und Hinweise erfolgen. Das gleiche gilt auch für die fehlgeschlagene Abbuchung von einem Konto via ELV.
Des Weiteren wurde beanstandet, dass das Kündigungsrecht der Kunden bisher selbst nach einem Totalausfall des Online-Spiels stark eingeschränkt oder sogar